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Allgemeine Informationen zur Pacht von Kleingartenanlagen im Stadtverband Wetzlar

Die Bewerber*innen

  • stellen sich persönlich bei dem*der jeweiligen Vereinsvorsitzenden vor
  • verpflichteten sich im Stadtgebiet Wetzlar zu wohnen bzw. polizeilich gemeldet
    zu sein
  • verpflichten sich eine Mitgliedschaft im Kleingärtnerverein einzugehen.

Der Jahresbeitrag liegt zurzeit bei 42,30 € pro Mitglied, hinzukommen Versicherung und Wassergebühren.
Sie erwerben käuflich die Gartenlaube, Aufwuchs etc. von den Vorpächtern. Der Wert des
Kaufpreises wird anhand einer Wertermittlung ermittelt. Er setzt sich zusammen aus dem
Zustand der Gartenlaube, des Aufwuchses.
 

Pachtverträge
Alle Pachtverträge der städtischen Kleingartenanlagen werden mit dem Stadtverband
geschlossen Der Pachtzins für einen Kleingarten beträgt zurzeit pro m² Grundfläche 0,30 €.

Ruhezeiten
Montag bis Samstag  19:00 – 07:00 Uhr
Mittagsruhe                13:00 – 15:00 Uhr

An Sonn- und Feiertagen gilt absolute Ruhe, die zwingend einzuhalten ist.

Kleingärtnerische Nutzung
Das zentrale Merkmal eines Kleingartens ist die nicht erwerbsmäßige gärtnerische Nutzung. Die Erzeugung von Obst, Gemüse und andere Früchte durch die Selbstarbeit des Kleingärtners oder seiner Familienangehörigen, etc. gehören dazu.

Eine kleingärtnerische Nutzung ergibt sich auch aus der Vielfalt der unterschiedlichen Anpflanzungen.

Weitere Informationen zur kleingärtnerische Nutzung aus Sicht der Fachberatung bietet die folgende Internetseite https://www.kleingarten-bund.de/de

Tiere im Kleingarten
Das Halten von Tieren in den Kleingartenanlagen ist grundsätzlich verboten!
Das Mitbringen von Hunden ist unter folgenden Voraussetzungen erlaubt,

Die Hundehalter*innen sind verpflichtet, ihren Hund so zu halten, dass weder eine Störung,      Belästigung noch Gefährdung davon ausgeht!

Fahrzeuge
In den Kleingartenanlagen ist das Abstellen von Kraftfahrzeugen nur zum Be- und
Entladen erlaubt.

Gemeinschaftsarbeit
Jedes Mitglied ist verpflichtet den Außenbereich entlang seines Pachtgartens zu reinigen und      zu  pflegen.Gemeinschaftsarbeit (Reinigung von Wegen, Plätzen etc.) ist durch Zuweisung des       jeweiligen Vereins zu leisten.

Bei Fragen, sprechen Sie uns an.

Der Vorstand 

 

Stand : 20.09.2024