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Allgemeine Informationen zur Pacht

von Kleingartenanlagen im Stadtverband Wetzlar

 

Die Bewerber*innen

   stellen sich persönlich bei den*der jeweiligen Vereinsvorsitzenden vor.

Verpflichteten sich im Stadtgebiet Wetzlar zu wohnen bzw. polizeilich gemeldet zu sein

Verpflichten sich eine Mitgliedschaft im Kleingärtnerverein einzugehen.

Der Jahresbeitrag liegt zurzeit bei 31,00 € pro Mitglied, hinzukommen Versicherung und Wassergebühren.

erwerben käuflich die Gartenlaube, Aufwuchs etc. von den Vorpächtern. Der Wert des Kaufpreises wird anhand einer Wertermittlung ermittelt. Er setzt sich zusammen aus dem Zustand der Gartenlaube, des Aufwuchses. Die Größe der Gartenlaube incl. Freisitz liegt zurzeit bei 18 m², eine Erweiterung ist gemäß städtischer Bauordnung nicht erlaubt.

Pachtverträge

Alle Pachtverträge der städtischen Kleingartenanlagen werden mit dem Stadtverband geschlossen Der Pachtzins für einen Kleingarten beträgt zurzeit pro m² Grundfläche 0,25 €.

Ruhezeiten

     Montag bis Samstag  19:00 – 07:00 Uhr

      Mittagsruhe                 13:00 – 15:00 Uhr

      An Sonn- und Feiertagen gilt absolute Ruhe.

      Die Ruhezeiten sind zwingend einzuhalten.

Kleingärtnerische Nutzung

Das zentrale Merkmal eines Kleingartens ist die nicht erwerbsmäßige gärtnerische Nutzung. Die Erzeugung von Obst, Gemüse und andere Früchte durch die Selbstarbeit des Kleingärtners oder seiner Familienangehörigen, etc. gehören dazu.

Eine kleingärtnerische Nutzung ergibt sich auch aus der Vielfalt der unterschiedlichen Anpflanzungen.

Weitere Informationen zur kleingärtnerische Nutzung aus Sicht der Fachberatung bietet die folgende Internetseite https://www.kleingarten-bund.de/de

Tiere im Kleingarten

     Das Halten von Tieren in den Kleingartenanlagen ist grundsätzlich verboten.

     Das Mitbringen von Hunden ist unter folgenden Voraussetzungen erlaubt:

     Alle Hundehalter*innen sind verpflichtet, ihren Hund so zu halten, dass weder zu einer Störung,       Belästigung und Gefährdung davon ausgeht.

Fahrzeuge

   In der Kleingartenanlage ist das Abstellen von Kraftfahrzeugen nur zum Zwecke des Be          - und Endladens erlaubt.

Gemeinschaftsarbeit

 Jedes Mitglied ist verpflichtet den Außenbereich entlang seines Pachtgartens zu reinigen und       zu  pflegen.Gemeinschaftsarbeit (Reinigung von Wegen, Plätzen etc.) ist durch Zuweisung des       jeweiligen Vereins zu leisten.

Bei Fragen, sprechen Sie uns an, der Vorstand 

 

Stand : 01.01.2022