WetzlarKleingartenDrittelteilung

Drittelteilung

Drittelteilung

Seit Jahrzehnten, bereits vor in Kraft treten des neuen Bundeskleingartengesetzes, haben Verbände und Vereine aus praktischen Erwägungen eine Drittelteilung der Kleingartenanlage und der Kleingartenparzelle vertreten. Selbst Kenner der Drittelteilung haben jedoch Schwierigkeiten, eine Begriffsbestimmung zu geben:

- mindestens ein Drittel Anbau von gärtnerischen Erzeugnissen wie Salat, Gemüse, Kräuter, Obst,
- höchstens ein Drittel bauliche Nutzung, wie Laube, Freisitz, Pergola, Gewächshaus, Wege, Zaun,
- höchstens ein Drittel Erholungsnutzung, wie Rasen, Zierpflanzen.

Copy: Landesverband Hessen der Kleingärtner e.V.