Bedeutung
Die Notwendigkeit von Kleingärten in Hessen ist in der Hessischen Verfassung vom 01. Dezember 1946 festgeschrieben:
"Die Aufgabe der Bodenreform ist vor allem, den land- und forstwirtschaftlichen Boden zu erhalten und zu vermehren und seine Leistungen zu steigern, Bauern anzusiedeln und gesunde Wohnstätten, Kleinsiedlerstellen und Kleingärten zu schaffen."
(§ 42 Abs. 2)
Copy: Landesverband Hessen der Kleingärtner e.V.